Zur Zeit herrscht große Unsicherheit in Bezug auf die Verwendung von Google Analytics. Auch wir wurden von einigen Kunden gefragt, ob der weitere Einsatz von Google Analytics rechtmäßig ist oder gegen deutsche Datenschutzrechtsbestimmungen verstößt.
Was ist passiert? Der Düsseldorfer Kreis, ein informeller Zusammenschluss von Datenschutzbeauftragten im nicht-öffentlichen Raum, hat auf einer Tagung am 27.11. in Stralsund einen Beschluss veröffentlicht, der sehr eindeutig die Speicherung von IP-Adressen zur Analyse des Nutzungsverhaltens ohne explizite Einwilligung der Nutzer für unzulässig erklärt:
„Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.“
Genau das aber macht Google Analytics. Nun ist die Frage wie rechtskräftig der Beschluss ist, wie Google reagiert und vor allem wie sich die Kunden von Google verhalten sollten.
Rechtlich ungeklärt ist zur Zeit noch, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind oder nicht. Ja, argumentiert der Düsseldorfer Kreis, daher ist IP-Adressen-Speicherung unzulässig. Nein, meint Google und verweist auf seine Nutzungsbedingungen, in denen explizit steht, dass Google „in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen“ wird.
Wie aber sollen sich Websitebetreiber nun verhalten? Fest steht, dass ohne Gerichtsurteil kein eindeutiger Rat möglich ist. Bis jemand vor einem Gericht die Verwendung von Google Analytics im Speziellen oder ganz allgemein die Frage, ob IP-Adressen persönliche Daten sind, klären lässt, ist darüber kein klares Urteil möglich. Wer ganz sicher gehen will, sollte Google Analytics deaktivieren und z.B. Piwik oder eine der anderen Google Analytics Alternativen verwenden.
Wir werden auf unseren eigenen Seiten erst einmal abwarten, die Diskussion beobachten und nach und nach Alternativen ausprobieren.
(Foto: flickr © Danny Sullivan)